Rechtsprechung
BGH, 08.02.2012 - 1 StR 658/11 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 354 Abs. 1 StPO; § 337 StPO; § 46 Abs. 2 StGB; § 78 StGB; § 174 StGB
Aufrechterhaltung des Strafausspruchs nach Korrektur des Schuldspruchs und Fortfall von 37 Fällen (Strafverfolgungsverjährung; Strafschärfung infolge verjährter Straftaten) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 78b Abs 1 Nr 1 StGB, § 174 StGB, Art 1 Nr 4 SelbstbG
Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen: Ruhen der Strafverfolgungsverjährung nach Gesetzesänderung - Wolters Kluwer
Eintritt der Verfolgungsverjährung bei Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen
- rewis.io
Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen: Ruhen der Strafverfolgungsverjährung nach Gesetzesänderung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 174 Abs. 1; StGB § 78 Abs. 3 Nr. 4
Eintritt der Verfolgungsverjährung bei Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Coburg, 16.09.2011 - 1 KLs 318 Js 4169/10
- BGH, 08.02.2012 - 1 StR 658/11
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2012, 143 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 08.02.2006 - 1 StR 7/06
Strafzumessung beim sexuellen Missbrauch von Kindern (langer Zeitablauf); …
Auszug aus BGH, 08.02.2012 - 1 StR 658/11
Diese Regelung gilt zudem auch rückwirkend für vor Inkrafttreten dieses Gesetzes am 1. April 2004 begangene Taten; ihre Anwendung ist indes ausgeschlossen, wenn - wie hier - zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Änderungsgesetzes bereits Strafverfolgungsverjährung eingetreten war (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2006 - 1 StR 7/06;… aber auch BGHR StGB § 78b Abs. 1 Ruhen 7). - BGH, 07.12.1999 - 1 StR 565/99
Strafverfolgungsverjährung; Frist; Ruhen; Sexueller Mißbrauch von Kindern; Art. …
Auszug aus BGH, 08.02.2012 - 1 StR 658/11
Diese Regelung gilt zudem auch rückwirkend für vor Inkrafttreten dieses Gesetzes am 1. April 2004 begangene Taten; ihre Anwendung ist indes ausgeschlossen, wenn - wie hier - zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Änderungsgesetzes bereits Strafverfolgungsverjährung eingetreten war (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2006 - 1 StR 7/06; aber auch BGHR StGB § 78b Abs. 1 Ruhen 7).